Nutzungsordnung der Vereinsräume des Bouldercity Dresden e.V.
(Stand 01.03.2025)
1)Allgemeines
Für die Nutzung der Vereinsräume, insbesondere der Boulderanlage, ist die schriftliche Anerkennung der Nutzungsordnung obligatorisch. Die Besucher*innen bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die Nutzungsordnung in vollem Umfang verstanden und akzeptiert wird.
Alle Besucher*innen haben größtmögliche Rücksicht auf andere zu nehmen und alles zu unterlassen, was zur Gefährdung anderer Personen führen könnte.
Die Nutzung der Boulderanlage ist grundsätzlich nur zwischen 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr gestattet.
Alle Mitglieder und Gäste sind angehalten, die Nachtruhe insbesondere im Hofbereich zu wahren.
Der Umgang miteinander in der Halle ist von gegenseitiger Achtung, Toleranz und Gewaltfreiheit geprägt. Personen die durch rassistisches, sexistisches, homophobes, anderes diskriminierendes Verhalten auffallen, können nach Verwarnung durch anwesende Vereinsmitglieder der Halle verwiesen werden.
Alle Vereinsmitglieder haben dafür Sorge zu tragen dass, sollten sich nach ihrem Verlassen der Vereinsräume keine weiteren Personen innerhalb derselben befinden, alle Fenster und Türen verschlossen sind, Beleuchtung, Heizung sowie elektrische Geräte abgeschaltet sind und die Matte der Außenanlage aufgestellt und gesichert ist.
2)Boulderhalle und -wand
Für die Nutzung der Einzelnen Wandabschnitte gilt der oberste Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme, hierbei haben insbesondere Kletterer*innen an der Wand Vorrang. Alle Besucher*innen müssen während des Aufenthaltes auf der Matte und beim Bouldern ihre unmittelbare Umgebung über und unter sich immer im Auge behalten, um eine Kollision mit anderen zu vermeiden. Insbesondere ist dabei die Sturzzone unterhalb von kletternden Personen zu meiden.
Das Abspringen auf den Matten muss kontrolliert und mit Rücksicht auf andere Personen erfolgen. Jeder muss sich den Verletzungsrisiken beim Bouldern, insb. beim Absprung aus großen Sturzhöhen, bewusst sein. Das Bouldern ist grundsätzlich nur in den mit Matten versehenen Bereichen gestattet.
Bouldern ist immer mit Sturz- und Verletzungsrisiken verbunden und erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung. Alle Besucher*innen sind sich bewusst, das insbesondere Griffe und Tritte sich drehen oder im Extremfall brechen können. Der Verein übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Lose Strukturen, Griffe und andere Mängel an der Anlage müssen dem Vereinsvorstand bzw. den vom Vorstand explizit als verantwortlich benannten Personen umgehend gemeldet werden.
Die Besucher*innen tragen das Verletzungsrisiko selbst und sind sich dessen bewusst, dass sie bei alleiniger Nutzung der Halle in der Lage sein müssen auch im Verletzungsfall selbständig Hilfe zu organisieren. Es wird davon abgeraten die Anlage alleine zu nutzen.
Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmittel, Drogen o.ä. ist das Bouldern in der gesamten Anlage untersagt.
Während des Klettern ist das Tragen von Ringen verboten. Vom Tragen von Uhren, Armbändern Ohrringen oder anderen Schmuck wird aufgrund des Verletzungsrisikos ausdrücklich abgeraten.
Die Kletterwand darf nur mit Kletterschuhen oder anderen geeigneten Schuhen genutzt werden, solange dadurch Wand, Griffe und Matten nicht verschmutzt oder beschädigt werden. Insbesondere Barfußklettern oder das Klettern in Socken ist verboten. Ebenso verboten ist die oberkörperfreie Nutzung der Boulderanlagen.
Der Gebrauch von Magnesia/Chalk ist grundsätzlich gestattet, es wird aber darum gebeten eine übermäßige Nutzung zu vermeiden. Nicht verwendet werden dürfen Griffbürsten mit Metallborsten.
Die Einrichtung der Halle ist pfleglich zu behandeln. Die Matten dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Es dürfen keine Gegenstände (z.B. Taschen, Flaschen) im Bereich der Matten abgelegt werden. Besondere Vorsicht ist vor allem bei Glasflaschen geboten.
Eigenmächtige Veränderungen, wie zum Beispiel das Versetzen von Griffen, und sonstige Manipulationen jeglicher Art an den Einrichtungen der Boulderhalle sind verboten.
Der Außenbereich der Halle darf nur in der zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr und bei entsprechenden Witterungsverhältnissen genutzt werden.
Die Bereiche hinter den Kletterwandkonstruktionen, sowie das Griffelager dürfen nur von explizit dazu berechtigten Personen betreten werden.
Für den Routenbau, die Instandhaltung sowie zu besonderen Anlässen können Teilbereiche der Anlage gesperrt bzw. die gesamte Anlage für den Boulderbetrieb geschlossen werden.
3)Kinder
Kinder bis zum vollendeten 16.Lebensjahr dürfen die Anlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines schriftlich beauftragten Erwachsenen nutzen.
Jugendliche ab dem 17. Lebensjahr dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder einer Aufsichtsperson, nach Vorlage der entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nutzen.
Erziehungs-, bzw. Aufsichtsberechtigte, haften für ihre Kinder, bzw. für die ihnen anvertrauten Personen.
Da der Bouldercity e.V. sich insbesondere der Kinder- und Jugendförderung verschrieben hat, haben gerade Kinder und Jugendliche besondere Beachtung zu finden. Hierbei gelten gegenseitige Rücksichtnahme sowie Respekt und Kommunikationsbereitschaft.
Während der Kinder und Jugendkurse haben diese Vorrang vor anderen Besucher*innen der Boulderanlangen. Die jeweiligen Trainer*innen werden aber dazu Angehalten, sollte es andere Besucher*innen in der Halle geben, Bereiche für diese frei zu halten.
4)Gäste
Als Gäste zählen alle Personen, die nicht Mitglied im Bouldercity e.V. sind. Diesen ist während des regulären Betriebs, also insbesondere abgesehen von Veranstaltungen des Vereins bei welchen Gäste explizit zugelassen sind, die Nutzung der Anlage nur als Begleitperson eines Mitglieds und höchstens zweimal im Monat gestattet. Jedes Mitglied darf während es die Anlage nutzt höchstens drei Begleitpersonen mitbringen, ausgenommen davon sind Familienmitglieder des Mitglieds. Gäste, die die Anlage während des regulären Betriebs als Begleitpersonen eines Mitglieds nutzen wollen, sind verpflichtet vor Betreten der Halle schriftlich zu bestätigen, dass sie die Hallenordnung zur Kenntnis genommen haben und sich verpflichten diese einzuhalten. Außerdem sind sie verpflichtet ihren Namen sowie den Namen des Mitglieds, dessen Begleitperson sie sind, schriftlich anzugeben. Bei Verlassen des Objekts hat jedes Mitglied dafür Sorge zu tragen, dass auch seine/ihre Begleitpersonen das Objekt verlassen.
Damit Gäste die Anlage mitnutzen können, muss ein oder mehrere der anwesenden Mitglieder für diese Zeit die Rolle der Hallenaufsicht übernehmen. Diese Personen sind ebenfalls schriftlich zu vermerken. Dabei muss sich jederzeit mindestens eine Hallenaufsicht abseits der Kletterwände aufhalten.
Anweisungen der anwesenden Vereinsmitglieder und insbesondere den Hallenaufsichten ist unbedingt Folge zu leisten. Gäste die dem nicht nachkommen oder wiederholt gegen die Nutzungsordnung verstoßen können von anwesenden Mitgliedern der Halle verwiesen werden, wobei die Verantwortung für Begleitpersonen hier zunächst bei dem zugehörigen Mitglied liegt.
5)Ordnung und Sauberkeit
Die Kletterhalle ist sauber zu halten. Der Genuss von Lebensmitteln und Getränken ist nur außerhalb der Matten erlaubt. Essensreste dürfen nicht in den Mülleimern der Halle entsorgt werden, sondern müssen selbstständig wieder mitgenommen werden. Alle Besucher*innen haben für die von Ihnen verursachten Sach- und Personenschäden die Verantwortung zu tragen.
Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot.
Das Unterstellen von Fahrrädern ist im gesamten Gebäude untersagt.
Hinweis- oder Warnschilder müssen beachtet und befolgt werden.
Alle dem Verein zugehörigen Räume, Sportgeräte und anderes Inventar müssen mit Sorgfalt behandelt werden und dürfen nicht zweckfremd verwendet werden.
Schäden am Eigentum bzw. Verantwortungsbereich des Vereins sind unverzügliche dem Vorstand bzw. den vom Vorstand explizit als verantwortlich benannte Personen zu melden
Haustiere sind im gesamten Gebäude nicht gestattet.
6)Haftung
Wer das Anwesen der Kletterhalle betritt, bzw. die Einrichtungen der Kletterhalle nutzt, macht dies auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
Bei Verstößen gegen die Hallenordnung übernimmt der Verein, sowie die Anwesenden Vereinsmitglieder, keinerlei Haftung.
Für Garderobe, mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände und sonstiges Eigentum wird bei Verlust oder Diebstahl keine Haftung übernommen.
Von den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen abgesehen, unternehmen alle Nutzer*innen der Anlage ihr Training auf eigene Gefahr und Haftung. Dies gilt insbesondere für Schadensansprüche aus Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht.
Diebstahl wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
7)Hausrecht
Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann seitens des Vereins ein Hausverbot auf bestimmte Zeit oder auf Dauer ausgesprochen werden.
8)Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Nutzungsordnung nicht berührt